PUK fordert die Einführung Umweltmanagementsystems für Klosterneuburger Gemeinde
Die PUK fordert vehement die Einführung eines Umweltmanagementsystems für die Stadtgemeinde Klosterneuburg und ihre angeschlossenen Betriebe. Ein solches System verankert Umweltschutz systematisch im Management, wodurch bei allen Aufgaben und Entscheidungen Umweltaspekte berücksichtigt werden.
Seit 1993 gibt es die EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme, siehe auch www.emas.gv.at), sowie seit 1996 die Norm ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme, siehe auch http://www.14001news.de/body_index.html)) nach deren Richtlinien Umweltmanagementsysteme aufgebaut werden können. Ein solches System besteht aus einer Reihe von von Anleitungen (Beschreibung von SOLL-Zuständen, Checklisten, Ablaufplänen, Schulungsplänen…), Aufzeichnungen (festgelegte Messungen, Dokumentationen, Fehlerprotokolle…) und Kontrollmaßnahmen (Kennzahlenvergleiche, „Audits“, Ableitung von Korrekturmaßnahmen…).
Im Zuge der Einführung eines solchen Systems entsteht ein Umweltmanagementsystem, das genau die spezifische Situation der Organisation widerspiegelt. Kein ausgearbeitetes System gleicht daher inhaltlich exakt einem anderen, nur von Aufbau und Struktur sind Ähnlichkeiten gegeben. Wenn ein System den Forderungen von ISO14001 entspricht, kann es zertifiziert werden – ein Qualitätszertifikat, das medial verwertet werden kann.
Die Kosten der Einführung eines solchen Systems amortisieren sich in der Regel nach 1½ Jahren durch den wesentlich sinnvolleren Umgang mit Ressourcen, es ist daher auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Einführung wünschenswert. Bereits eine Reihe von Gemeinden in NÖ haben bereits vor Jahren erfolgreich ein solches System eingeführt. Massive Förderungen seitens des Landes, des Bundes und der EU sind möglich. Nur bei uns – Klosterneuburg ist anders – ist in dieser Richtung seit 10 Jahren nichts unternommen worden, obwohl der Ausschuss für Verwaltung und Organisation seit 2000 durch einen BGU-grünen Stadtrat geleitet worden war.
Anscheinend hat erst ein Dringlichkeitsantrag der PUK, der den Grundsatzbeschluss über die Einführung eines solchen Systems herbeiführen wollte (dem aber von der schwarz-grünen Koalitionsmehrheit die Dringlichkeit aberkannt worden war) Bewegung in diese Sache gebracht. Also geschieht endlich doch etwas!
Ökologisches Bewusstsein auf allen Ebenen der politischen und beamteten Gemeindeverwaltung muss raschestmöglich einen wesentlich höheren Stellenwert erhalten als bisher. Auch wenn die Einführung eines solchen Systems auf Freiwilligkeit beruht, gibt es letztlich doch den in der Bundesverfassung (§1 Abs.1, BGBl Nr. 491/1984) verankerten Auftrag: „Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum umfassenden Umweltschutz“. Wir sollten diesen Auftrag ernst nehmen.
Genauere Informationen finden sich in dem folgenden Artikel im PDF-Format zum Herunterladen:
Wozu brauchen wir ein Umweltmanagementsystem [PDF,220kb]