Stellungnahme des Lebensministerium
2001 war bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Umfahrungsprojekt angeleiert worden. Bekanntlich wurde dieses Verfahren nach Übergang der Kompetenz für Bundesstraßen an die Länder eingestellt.
Die Beurteilung der eingereichten Unterlagen durch das Lebensministerium war vernichtend.
Kein Wunder also, dass das Verfahren eingestellt wurde. So war es nicht erforderlich, sich in einem breit angelegten Verfahren mit Bürgerbeteiligung mit all den Schwächen des Projekts auseinanderzusetzen.
Alle Daten zu UVP-Verfahren befinden sich auf der auf der Datenbank des Umweltbundesamts
Für jede/n herunterladbar (.pdf 150KB) die Stellungnahme des Umweltbundesamts
Last modified
2006-09-06 10:28 AM