Das Höfleiner Biotop im Handstreich eliminiert
Die Vorgehensweise der Via Donau (Vertreterin der Grundeigentümerin Republik Österreich) bei der Radikaleliminierung von praktisch ¾ des Waldbestandes des Höfleiner Biotops (siehe Foto) zeigt eindrucksvoll, mit wie viel Desinteresse für Lebensräume im Raum Klosterneuburg vorgegangen wird.

Es
geht nämlich in keiner Weise nur um einige, angeblich überalterte
Bäume:
der Bereich des Höfleiner Biotops ist Lebensraum
einiger geschützter Arten.
Dieses Gebiet war nicht
nur Erholungsgebiet
für Menschen, sondern stellte die einzige Verbindung des
Hauptbereiches des Natura2000-Gebietes Tullnerfelder Donauauen mit
der Kritzendorfer/Klosterneuburger Au dar, die ja ebenfalls Teil
dieses Gebietes ist und nun abgekoppelt ist. Ein Lokalaugenschein
zeigt, dass die Mehrzahl der gefällten Bäume völlig gesunde Stämme
hat (siehe Foto).

Damit ist wertvoller Lebensraum für brütende und nahrungssuchende Vögel vernichtet worden. Da hilft auch eine spätere Aufforstung nicht, da damit komplett veränderte Lebensbedingungen geschaffen werden. Kronenschnitte der wenigen restlichen Bäume sind zwar vermutlich nötig, um die Windresistenz zu erhöhen, schaffen aber kein geschlossenes, organisches Biotop mehr.
Es
zeigt auch das Versagen
unserer Stadtverwaltung und der politisch Verantwortlichen:
Im
Vorfeld wird vollmundig zugesagt – unter Vereinnahmung engagierter
BürgerInnen und Fachleuten wie Dr. Dieter Armerding –
schonungsvolle
Eingriffe über den Zeitraum von 3 Jahren
zu machen. Ein Naturverträglichkeitsgutachten
wird erstellt, darauf aufbauend ein Bescheid erlassen. Wenn
dann die Kettensägen – oder besser gesagt die riesigen
Rodungsmaschinen – angeworfen werden, ist keiner da: kein
VP-Bürgermeister, kein grüner Umwelt-Stadtrat Wimmer, kein
Grünmandatar Zach, kein VP-Ortsvorsteher, kein SP-Umweltgemeinderat
Schmid (letztere 3 Höfleiner Lokalpolitiker). Obwohl im
Naturverträglichkeitsgutachten vorgeschrieben, ist auch keine
ökologische begleitende „Bauaufsicht“ seitens der
Bezirkshauptmannschaft vor Ort. Nur fassungslose BürgerInnen.
Aus unserer Sicht werden Haftungsfragen, die als Ausrede für diese Schlägerungen gedient haben, maßlos übertrieben. Da genügen 2-4 Schilder an jedem Ende des Biotops und eventuell eine Schadlosstellung der Via Donau durch die Stadtgemeinde. Offensichtlich werden BürgerInnen für so vollkommen urteilsunfähig gehalten, bei Sturm in den Wald gehen. Davor sind sie zu schützen. Wer schützt uns vor solcher Umweltpolitik?
Eine neue Form des Wilden Westens: statt „erst schießen, dann fragen“ „erst sägen, dann schönreden“.
Wir erwarten, dass es hier ein rechtliches Nachspiel geben wird. Auflagen des naturschutzfachlichen Gutachtens des Landes NÖ sind gröblichst und unseres Erachtens keineswegs nur fahrlässig, sondern in voller Absicht nicht eingehalten worden (siehe einige Auszüge aus diesem Gutachten im Anhang nächste Seite. Auf Wunsch kann das vollständige Gutachten angefordert werden / 30 Seiten).
Beiliegende Fotos: zVg durch Dr. Dieter Armerding.
Anhang:
Auszüge aus dem Naturverträglichkeitsgutachten BD2-N-105/012-2008 Dr. Pöckl NÖ LReg:
… Aus ökologischer Sicht ist festzuhalten, dass Altbäume aufgrund ihres Bruthöhlenreichtums, als auch stehendes und liegendes Todholz besonders hohe naturschutzfachliche Wertigkeit, insbesondere für die Vogelwelt (z.B. Höhlenbrüter, verschiedene Spechtarten) und verschiedene seltene Käferarten (z.B. Hirschkäfer, Scharlachkäfer, Eremit) aufweist. Gebüsche sind wichtig für andere Vogelarten, die den Sichtschutz für Nestbau und Brut benötigen. Abgesehen davon liefern Holunder, Hartriegel, Traubenkirsche und andere Gehölze durch ihre Frucht Nahrung für viele Vögel. Ähnliches gilt auch für Weg begleitende Vegetation: Die Beifuß-Arten, Kletten, Springkraut-Arten und andere Pflanzen produzieren Samen, die viele Vögel als Nahrung verwerten…
…jedenfalls für sie ein bedeutendes Nahrungs- und Rasthabitat dar…
… Eine diesen Bestimmungen zuwiderlaufende Biotoppflege hat nicht nur Auswirkungen auf die ökologische Funktionsfähigkeit des betroffenen Lebensraumes, sondern auch auf den Erholungswert des Biotops für die Bevölkerung der nahe gelegenen Donausiedlung von Höflein. Der Auwaldstreifen weist auch für die rein visuelle Betrachtung einen hohen Natürlichkeitsgrad auf. Er wirkt dschungelartig, verwachsen und verwildert; die (ehemalige, nunmehr gelöschte) Bezeichnung „Biotopschutzgebiet“ schien dem Inhalt nach eine treffsichere Charakterisierung gewesen zu sein…
7. Rahmenbedingungen
Unverzügliche und vollständige Entfernung der getätigten Anschüttung und Wiederherstellung des ehemaligen höhen- und lagemäßigen Zustandes (siehe auch Gutachten von Ing. Helmut TICHY (NÖ GBA V) vom 17. Jänner 2008,
Verjüngung des Baumbestandes bei gleichzeitig ausreichendem Ausmaß an erhaltbarem Altbestand,(NICHT ERFOLGT
Ausschließliche Entfernung von randlich über den Weg hängenden Bäumen und Altbäumen mit massiven Stammschäden, ,(NICHT ERFOLGT
Flächige Verjüngung über 10 Jahre in drei Phasen bzw. Sanierung des Waldbestandes auf ca. 1 km, ,(NICHT ERFOLGT
Aufforstung eher mit bereits größeren Bäumen (> 2 m) bei gleichzeitigen kontinuierlichen Pflegemaßnahmen, wie dem Freischneiden der Bäume von Schlingpflanzen, z.B. Efeu, Wilder Wein und Waldrebe, ,(NICHT ERFOLGT
Keine Entfernung von gesunden und jungen Bäumen sowie sämtlicher Sträucher, ,(NICHT ERFOLGT
Altbaum- und Totholz-Management in dem Sinne, dass für jeden gefällten morschen Baum jedenfalls ein neuer zu pflanzen ist, ,(NICHT ERFOLGT
Keine Fällungen und sonstigen Eingriffe (auch entlang der Treppelwege) während der Brutsaison der auf der bezeichneten Liegenschaft lebenden Vogelarten, das heißt ab 1. März jeden Jahres, ,(NICHT ERFOLG – Schnitt erfolgte am 16. März)
Verbleib des liegenden Totholzes und Häckselgutes im Waldbereich, ,(NICHT ERFOLGT
Bepflanzung der nicht mehr genutzten Freifläche am stromaufwärtigen Ende des Auwaldes als Trockenbiotop („Heißlände als Vorbild“) – damit Schaffung eines Lebensraumes für den Neuntöter (Heckenrosen, Brombeeren, Weiß- und Schlehdorn, etc.),
Konzeption eines Habitatmanagements durch zu bestellende externe Experten (a) sowie Überwachung sämtlicher Maßnahmen vor Ort durch eine zu bestellende „ökologische Bauaufsicht“ (b) (NICHT ERFOLGT Dabei handelt es sich um einen fachkundigen, externen Experten, dessen Bestellung (zuvor Ausschreibung (NICHT ERFOLGT) von allen Beteiligten befürwortet wird (Fachjury prüft Anbote und wählt durch Mehrheitsentscheid einen Sachkundigen aus) und dessen Entscheidung von allen Beteiligten zu respektieren ist! Empfohlen werden Mitarbeiter einschlägiger Institute der Universität Wien und der Universität für Bodenkultur. [Anmerkung: Wenn jeder Bürger seine eigenen Ansichten einbringt, wird kann die Sache nie entscheidungsreif],
Aufstellung von vier Tafeln mit folgendem Text: „Achtung Windbruchgefahr! Bei Wind nicht begehen“,