Kurzinformation zur Briefwahl
GEMEINDERATSWAHL am 14. März 2010
Wahlmöglichkeit durch Briefwahl
Erstmals bei einer Gemeinderatswahl besteht auch die Möglichkeit, dass die Stimme mittels Briefwahl abgegeben werden kann.
Wenn Sie am
Wahltag (14.März 2010) nicht die
Möglichkeit haben, Ihr Wahllokal während der Wahlzeit aufzusuchen, können Sie
beim zuständigen Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen. Der Antrag kann
ab sofort (15.1.2010), spätestens jedoch schriftlich
bis zum 10.3.2010 und mündlich bis zum 12.3.2010, 12.00
Uhr bei Ihrem zuständigen Gemeindeamt eingebracht werden. Vergessen Sie nicht, bei einem schriftlichen Antrag eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beizulegen!! Rechnen Sie Postwege ein, stellen Sie daher den Antrag keinesfalls im letzten Moment!
Die Adresse:
Rathausplatz 1
3400 Klosterneuburg
Wie wird eine gültige Wahl mit der Wahlkarte durchgeführt?
Sie führen Ihre Wahl mit dem Ihnen zur Verfügung gestellten Stimmzettel durch, geben Ihren Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses in die in Kuvertform ausgebildete Wahlkarte. Die Wahlkarte ist zu verschließen und ist mit der Unterschrift in der auf der Wahlkarte vorgesehenen Rubrik eidesstattlich zu erklären, dass Sie Ihr Wahlrecht persönlich ausgeübt haben. Das Fehlen der Unterschrift würde bewirken, dass die Wahlkarte von der Wahlbehörde in die Auswertung nicht einbezogen werden kann.
Wie gelangt die Wahlkarte zur zuständigen Wahlbehörde?
- Mit den Wahlkartenwahlunterlagen wird Ihnen ein Überkuvert ausgefolgt. Geben Sie Ihre verschlossene Wahlkarte in das Überkuvert, verschließen dieses ebenfalls und schicken Sie dieses Kuvert (Porto zahlt die Gemeinde) an die zuständige Gemeinde. Bitte beachten Sie, dass der Postversand so rechtzeitig erfolgt, dass Ihre Wahlkarte spätestens am Wahlsonntag (14.März 2010) um 6.30 bei der jeweiligen Gemeinde eingelangt ist.
- Sie deponieren Ihre verschlossene Wahlkarte am Wahltag innerhalb der Wahlzeit bei Ihrer zuständigen Sprengelwahlbehörde. Die Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte kann auch mittels Boten an die jeweilige Gemeinde bis spätestens am 14.März 2010 um 6.30 Uhr oder innerhalb der Wahlzeit bei der zuständigen Sprengelwahlbehörde überbracht werden.
- Sie wählen mit der Wahlkarte, der Stimmzettel ist in diesem Fall vorher noch nicht auszufüllen, vor der jeweiligen Sprengelwahlbehörde.
- Sie wählen mit der Wahlkarte vor der besonderen Wahlbehörde. Diese Vorgangsweise ist bei der Gemeinde anzumelden, damit die besondere Wahlbehörde auch weiß, dass Sie am Wahltag aufzusuchen sind. Natürlich können Sie auch als bettlägerige(r) die Wahl mittels Briefwahl, wie oben ausgeführt, durchführen.